§ 84 Absatz 2 SGB IX verpflichtet seit Mai 2004 alle Arbeitgeber dazu, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren.
Im Rahmen der Beratung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unterstütze ich Sie in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation
Für nähere Informationen sowie für eine konkrete, zielgruppenorientierte Konzeption stehe ich Ihnen unter 0170/35 35 283 gerne zur Verfügung.